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Minijobber im Gastgewerbe 2026: Die 603-Euro-Grenze und die Pflicht zur Stundenaufzeichnung

Mindestlohn 13,90 €, Minijob-Grenze 603 €: Was Hotels & Gastronomie 2026 bei Aushilfen beachten müssen – inkl. lückenloser Stundenaufzeichnung.

ca. 7 Min. Lesezeit Veröffentlicht am 15.01.2026
Minijob im Gastgewerbe 2026 – 603-Euro-Grenze und Stundenaufzeichnung

Kurz & knapp

  • Mindestlohn: seit 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto je Stunde (ab 2027: 14,60 €).
  • Minijob-Grenze: 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr (ab 2027: 633 €).
  • Stunden: Zum Mindestlohn sind rund 43 Arbeitsstunden im Monat möglich.
  • Aufzeichnungspflicht: Beginn, Ende und Dauer müssen festgehalten, binnen 7 Tagen erstellt und 2 Jahre aufbewahrt werden.
  • Bußgeld: bis zu 30.000 € bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht.

Kaum eine Branche arbeitet so stark mit Minijobbern und Aushilfen wie das Gastgewerbe – und kaum eine steht bei Kontrollen so im Fokus. Zum Jahreswechsel haben sich zwei zentrale Werte verändert, die jeder Betrieb kennen muss. Dieser Beitrag erklärt, was 2026 gilt, wo die Stolperfallen liegen und wie eine saubere Stundenerfassung Sie vor teuren Fehlern bewahrt.

01Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026 im Überblick

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto je Stunde gestiegen. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro folgt zum 1. Januar 2027. Weil die Verdienstgrenze für Minijobs seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie automatisch mit: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Ab 2027 sind es 633 Euro.

Der Sinn der Kopplung: Minijobber müssen ihre Arbeitszeit nicht reduzieren, nur weil der Mindestlohn steigt. Wer genau zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann 2026 rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu reißen. Wichtig für Betriebe mit gemischten Verträgen: Direkt oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) von 603,01 Euro bis 2.000 Euro.

02Die Tücke höherer Stundenlöhne

In der Praxis zahlen viele Gastrobetriebe mehr als den Mindestlohn, um überhaupt Personal zu finden. Genau hier lauert die Falle: Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden darf ein Minijobber arbeiten, um unter 603 Euro zu bleiben. Bei 18 Euro Stundenlohn sind das nur noch rund 33 Stunden im Monat, bei 20 Euro etwa 30 Stunden.

Maßgeblich ist dabei der Monatsdurchschnitt über das Jahr. Ein gelegentliches Überschreiten ist in engen Grenzen möglich, ein regelmäßiges nicht. Wird die Grenze dauerhaft überschritten, ist es kein Minijob mehr – mit Folgen für Sozialversicherung, Lohnabrechnung und unter Umständen Nachzahlungen. Gerade bei kurzfristigem Einspringen, Doppelschichten am Wochenende oder Aushilfen, die „mal eben länger bleiben", verliert man ohne laufende Kontrolle schnell den Überblick.

03Verschärfte Aufzeichnungspflicht im Gastgewerbe

Für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gilt eine besondere Dokumentationspflicht. Das Mindestlohngesetz schreibt in Verbindung mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vor, für die Beschäftigten Folgendes festzuhalten:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit

Diese Aufzeichnungen müssen spätestens innerhalb von sieben Tagen erstellt und in der Regel zwei Jahre aufbewahrt werden. Bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls müssen sie sofort vorgelegt werden können. Diese Pflicht gilt für Minijobber genauso wie für alle anderen Beschäftigten im Betrieb.

Handschriftliche Zettel sind theoretisch zulässig, in der Praxis aber fehleranfällig und im Prüfungsfall schwer belastbar. Lücken, Widersprüche oder nachträglich „geglättete" Zeiten fallen bei einer Kontrolle schnell auf.

04Welche Bußgelder drohen?

Die Sanktionen sind erheblich. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Wird der Mindestlohn unterschritten, drohen sogar deutlich höhere Summen.

Bis 30.000 € bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht, bis 500.000 € bei Unterschreitung des Mindestlohns – hinzu kommen mögliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Denn hier gilt das Entstehungsprinzip: Es kommt auf den Entgeltanspruch an, nicht auf die tatsächliche Zahlung.

05So behalten Sie mit ZeitBar die Grenze im Blick

Eine digitale Zeiterfassung nimmt Ihnen gleich zwei Sorgen ab. Erstens dokumentiert sie jede Schicht revisionssicher und liefert den Nachweis für die FKS-Prüfung auf Knopfdruck. Zweitens behalten Sie die Verdienstgrenze automatisch im Blick – bevor aus einer Aushilfe ungewollt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird.

  • Erfassung von Beginn, Ende und Dauer per PIN-Terminal, mobil oder manuell
  • Transparenter Soll-Ist-Vergleich pro Mitarbeitendem
  • Revisionssichere Historie und Prüf-Export als PDF/CSV
  • Entwickelt für die Schichtrealität in Hotellerie und Gastronomie

Aushilfen im Griff behalten

Wir richten ZeitBar persönlich für Ihren Betrieb ein. Mehr dazu: Zeiterfassung für Gastronomie und Zeiterfassungspflicht 2026.

Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für den Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung oder die Minijob-Zentrale.

Die monatliche Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro, jährlich bei 7.236 Euro. Ab 2027 steigt sie auf 633 Euro. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.

Zum Mindestlohn von 13,90 Euro sind rund 43 Stunden im Monat möglich. Bei höherem Stundenlohn reduziert sich die zulässige Stundenzahl entsprechend, damit die 603-Euro-Grenze gehalten wird.

Ja. Im Gastgewerbe müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festgehalten, binnen sieben Tagen erstellt und zwei Jahre aufbewahrt werden.

Wird die Grenze regelmäßig überschritten, liegt kein Minijob mehr vor. Das Beschäftigungsverhältnis wird sozialversicherungspflichtig, was Meldungen und gegebenenfalls Nachzahlungen nach sich zieht.

Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden, Verstöße gegen den Mindestlohn mit bis zu 500.000 Euro.

Aushilfen sauber abrechnen

Verdienstgrenze & Nachweis im Griff.

Wir richten ZeitBar persönlich für Ihren Betrieb ein. Sagen Sie uns kurz Ihre Betriebsgröße.