Rezeption rund um die Uhr, Housekeeping, Küche und Service: ZeitBar erfasst alle Arbeitszeiten über sämtliche Abteilungen, rechnet Nacht- und Feiertagszuschläge automatisch und behält Ruhezeiten im Blick.
Ein Hotel läuft nicht von 9 bis 17 Uhr. Genau diese Realität bildet ZeitBar ab.
Frühschicht, Spätdienst, Nachtportier: Schichten gehen über Mitternacht – mit Zuschlägen, die korrekt berechnet werden müssen.
Rezeption, Housekeeping, Küche, Service, Technik – jede mit eigenen Schichtmodellen und Qualifikationen.
Hohe Auslastung in der Hauptsaison, viele Teilzeit- und Saisonkräfte, die schnell angelegt sein müssen.
Beherbergung fällt unter die verschärfte Dokumentationspflicht – bei einer Zollprüfung müssen Aufzeichnungen sofort vorliegen.
Spätschicht und Frühschicht am Folgetag? Die 11-Stunden-Ruhezeit (gesetzlich im Hotel auf 10 h verkürzbar, nach MTV NRW nicht) darf nicht untergehen.
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge von Hand zu rechnen ist fehleranfällig – und teuer, wenn es schiefgeht.
Von der Stempeluhr an der Rezeption bis zum prüfsicheren Nachweis.
Schichten je Abteilung planen, Mitarbeitende nach Team gruppiert, Vorlagen für wiederkehrende Schichten. Auf Wunsch mit Wettervorhersage im Plan – für Frühstück auf der Terrasse, Gartenbereich oder Veranstaltungen im Freien.
Nacht (25 %/40 %), Sonntag (50 %) und Feiertag (125 %) nach § 3b EStG – automatisch berechnet, in jedem Paket.
Der Schichtplan warnt bei zu kurzen Ruhezeiten, zu langen Schichten und fehlenden Pausen – bevor es zum Problem wird.
Mitarbeitende stempeln per PIN am Tablet oder PC – ohne zusätzliche Hardware, sofort einsatzbereit.
Soll-Ist, Überstunden und Ampelkonto je Mitarbeitendem – auch für Teilzeit- und Saisonkräfte.
Revisionssichere Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer – als PDF/CSV exportierbar für die Zollprüfung.
Zum Monatsende prüft ZeitBar offene Stempelungen und Anträge, schreibt die Werte fest und erzeugt die Datei für DATEV LODAS oder Lohn und Gehalt – Ihr Steuerbüro kann sie auch selbst abrufen.
Im Hotel wird an Feiertagen gearbeitet. Nach dem MTV Gastgewerbe NRW verwaltet ZeitBar den Ausgleichstag binnen drei Wochen bzw. die Abgeltung – und berechnet tarifliche Mehrarbeitszuschläge.
Befristungen und auslaufende Aufenthaltstitel meldet ein täglicher E-Mail-Bericht; die Minijob-Grenze von 603 € behält das Arbeitszeitkonto im Blick.
Beherbergungsbetriebe unterliegen nach § 2a SchwarzArbG der verschärften Aufzeichnungspflicht. ZeitBar ist von Grund auf darauf ausgelegt.
Hinweis: ZeitBar unterstützt Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Ja. Schichten, die über 0 Uhr hinausgehen (z. B. Rezeption 22–6 Uhr), werden korrekt als zusammenhängende Arbeitszeit erfasst und ausgewertet – inklusive der Nachtzuschläge.
Ja. ZeitBar berechnet SFN-Zuschläge nach § 3b EStG automatisch: Nacht (25 %/40 %), Sonntag (50 %) und Feiertag (125 %). Das ist in jedem Paket enthalten – auch in „Start".
Ja. Sie legen beliebige Abteilungen an und planen Schichten je Team. Im Dienstplan sind Mitarbeitende nach Abteilung gruppiert.
Ja. Auf Wunsch zeigt der Dienstplan über jedem Tag die Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes für bis zu 10 Tage, mit Verlauf über den Tag und amtlichen Unwetterwarnungen. So planen Sie Terrassen-Frühstück, Gartenbereich oder Veranstaltungen im Freien passend. Der Standort ergibt sich aus der Postleitzahl Ihres Hauses; an den Wetterdienst gehen keine Daten von Mitarbeitenden.
Nein. Das PIN-Stempelterminal läuft im Browser auf jedem Tablet oder PC – keine Anschaffung, keine App-Installation.
Ja. ZeitBar dokumentiert Beginn, Ende und Dauer revisionssicher und exportiert die Nachweise als PDF/CSV – passend zur Aufbewahrungspflicht (i. d. R. 2 Jahre).
Über den Monatsabschluss: ZeitBar prüft den Monat auf Vollständigkeit, schreibt die Werte fest und erzeugt die Importdatei für DATEV LODAS oder Lohn und Gehalt – mit den Lohnarten Ihres Steuerbüros. Gearbeitete Stunden, Urlaub, Krankheit und Zuschläge werden getrennt übergeben. Ihr Steuerbüro kann einen eigenen Zugang erhalten.
Gilt für Ihr Haus der Manteltarifvertrag Gastgewerbe NRW, legt ZeitBar für Feiertagsarbeit automatisch den Anspruch auf einen freien Ausgleichstag binnen drei Wochen an. Wird er nicht gewährt, berechnet ZeitBar die tarifliche Abgeltung (1/22 des Monatsentgelts plus 25 %). Der steuerfreie Feiertagszuschlag nach § 3b EStG wird zusätzlich ermittelt.
In unter 5 Minuten startklar – wir richten ZeitBar persönlich für Sie ein. Sagen Sie uns kurz Ihre Hausgröße.